
Nachbarrecht
Themen
| Privates Nachbarrecht (BGB) — Saarländisches Nachbarrecht — öffentlich-rechtliches Baurecht |
Leistungen
| Privates Nachbarrecht (BGB) |
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| Rücksichtnahme — §§ 903 bis 924 BGB — Eigentum — Notstand — Überbau — Notwegerecht — Grenzabstände — Überhang — gemeinsame Nutzung — Immission — Gefährdung — Mieter geschützt — Abwehransprüche — Selbstvornahme — Duldungspflichten durchsetzen — Entschädigung geltend machen — Verjährung und Verwirkung |
| Saarländisches Nachbarrecht |
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| Rücksichtnahme — §§ 903 bis 924 BGB — Eigentum — Notstand — Überbau — Notwegerecht — Grenzabstände — Überhang — gemeinsame Nutzung — Immission — Gefährdung — Mieter geschützt — Abwehransprüche — Selbstvornahme — Duldungspflichten durchsetzen — Entschädigung geltend machen — Verjährung und Verwirkung |
| Öffentlich-rechtliches Nachbarrecht |
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| Landesbauordnung — Notleitungsrecht — Hammerschlag- und Leiterrecht — Abstandsflächen — Einfriedungen — Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung — Landesschlichtungsgesetz — Grenzwand — Dachtraufe |
| Bauvorhaben — Beeinträchtigung — Grundstückseigentümer — Einwirkungen — Baugenehmigung — Drittschutz — Rücksichtnahme — Widerspruch — Behörde — Verwaltungsgericht — einstweiliger Rechtschutz — aufschiebende Wirkung |


